Reittherapie Voraussetzung


Weiterbildungsangebot Reittherapie:

 

Eine abgeschlossene Berufsausbildung ist Voraussetzung für die Ausbildung zur Reittherapeutin. 

Im Idealfall kommen Sie aus dem sozialen, therapeutischen oder pädagogischen Bereich wie z.B.:

 

Heilerziehungspfleger/in
Erzieher/in
Logopäde/in
Ergotherapeut/in
Heilpädagoge/in
Sozialpädagoge/in
Physiotherapeut/in
... oder vergleichbares.

Ebenso gibt es auch die Möglichkeit der Ausbildung Reittherapeut als Quereinsteiger.

 

In diesem Fall können Sie ein Praktikum in einer sozialen, therapeutischen, pädagogischen oder sogar reittherapeutischen Einrichtung absolvieren.  

 

Sie benötigen kein eigenes Pferd, ausreichend ist ein Pflegepferd oder eine Reitbeteiligung; sei es im Hinblick auf die Ausbildung Ihres Co-Therapeuten, dem Pferd.

 

Ihre reiterlichen Fähigkeiten müssen nicht nachgewiesen werden.

 

Zu den einzelnen Ausbildungsblöcken werden keine eigenen Pferde mitgebracht!

 

 

Information für die Ausbildung therapeutisches Reiten, heilpädagogisches Reiten, Hippotherapie ( nur in Verbindung mit der Ausbildung Physiotherapie), Reitpädagoge und Reittherapie!

 

Der älteste Fachverband für Therapeutisches Reiten (DKThR) wurde 1970 gegründet. Im Laufe der Jahre entstanden parallel weitere Ausbildungsinstitute und Verbände die Ihre eigenen Zulassungsrichtlinien festlegten. Die Auswahlkriterien  sind sehr unterschiedlich und oft verwirrend. 

 

Grundsätzlich gilt für alle:

 

Die Ausbildung Reittherapie ist in der Europäischen Union nicht geregelt und unterliegt keiner staatlichen noch sonstigen Behörde oder Vereinigung. Nach Abschluss der Ausbildung erhalten Sie ein Zertifikat des jeweiligen Ausbildungsinstitutes. 

 

Dieses Zertifikat benötigen Sie, es ist ein Sachkundenachweis für die Ausübung der Reittherapie.

Das Ausbildungsinstitut sollte nach den Richtlinien der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschütz e.V. ausbilden und selbst eine Genehmigung nach § 11 des Tierschutzgesetzes nachweisen können.

 

 

Eine Zulassung für die Tätigkeit erhalten Sie nach Antragsstellung bei Ihrem zuständigen Veterinäramt. Dort müssen Sie einen Antrag nach § 11 des Tierschutzgesetzes einreichen. Die jeweiligen Anforderung des Amtstierarztes sollten Sie vorab erfragen und als weitere Sachkundenachweise einreichen. 

 

Reittherapeut Ausbildung